18.09.2023
Von: Ute Klenk-Kaufmann
Im Mittelpunkt der Ratssitzung stand der Bebauungsplan "Teil-Änderung und Erweiterung Hangen-Weisheimer Straße“ der Ortsgemeinde Eppelsheim. Zuerst fand die Abwägung mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB zur Diskussion. Die Planer von der igr GmbH, Herr Jopp erläuterte alle Stellungnahmen der Anhörung, welche der Gemeinderat zur Kenntnis nimmt und abstimmt. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden in die Planungen einfließen.
Im nächsten Tagesordnungspunkt geht es dann um den Bebauungsplan selbst. Hier wird der B-Plan als Entwurf diskutiert. Die vom Rat gewünschten Änderungen werden eingebracht.
Danach wurde unter Top 3 die Durchführung des förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Absatz 2 mehrheitlich beschlossen. Diese wird dann 30 Tage offengelegt.
Die nächsten drei Tagesordnungspunkte befassen sich mit der Museumserweiterung.
Die Vergabe der Medien-Technik, die erneut ausgeschrieben werden musste, hat
den Submissionstermin erst am 12.09.2023, also einen Tag nach der Ratssitzung.
Deshalb beschließt der Gemeinderat, dass die Ortsbürgermeisterin ermächtigt
wird, den Auftrag für die Lieferung und Installation der Medien-Technik für den
Erlebnisraum des Museums dem wirtschaftlichen Bieter zu erteilen. Die
Vergabestelle informiert den Gemeinderat direkt nach der Vergabe entsprechend
über das Ergebnis. Vergeben werden kann im Zuge der Schreinerarbeiten ein Buddelkasten an die
Firma Bösel, Hangen– Weisheim, im Wert von 1.832,60 € brutto. Desweiteren wurden die Elektroinstallationen ausgeschrieben. Den Zuschlag bekam
die Firma Dornhöfer GmbH aus Mainz-Kostheim zum Angebotspreis von 5.546,21 €
brutto.
Bei Top 7 ging es um die Vergabe der benötigten Baugrunduntersuchung und Kampfmittelräumung für die bauliche Maßnahme zur Schaffung von Parkplätzen am Friedhof. Auch hier ermächtigt der Gemeinderat die Ortsbürgermeisterin und die Gemeindeverwaltung Alzey-Land den Anbieter des wirtschaftlichsten Angebots zu beauftragen.
Unter Bauangelegenheiten wird ein Neubau eines Einfamilienhauses in der Flur 1 Nr. 18 beantragt. Nach Erläuterung des Sachverhaltes und Stellungnahmen der Verwaltung und des Dorfplaners, beschließt der Gemeinderat des gemeindliche Einvernehmen zu, den Bauantrag nicht zu erteilen.
Unter Mitteilungen gibt die Vorsitzende folgendes bekannt:
Folgende Termine gibt die Vorsitzende noch bekannt: